Asyl: Evangelische Kirche und Diakonie warnen vor Aushöhlung des Schutzgedankens

 
von Evangelischer Pressedienst

Geplante Umsetzung der GEAS-Regeln sorgt für Kritik

Wien (epdÖ) – Die geplante Umsetzung der neuen europäischen Asylregeln (GEAS – Gemeinsames europäisches Asylsystem) hat kritische Reaktionen ausgelöst. Anlässlich des Endes der Begutachtungsfrist für die Novelle kamen am 12. Februar zahlreiche Forderungen nach Änderungen. Nach dem österreichischen Gesetzesvorschlag sollen in Zukunft etwa auch Menschen abgeschoben werden können (z.B. bei Folgeanträgen), bevor ihre Fluchtgründe inhaltlich geprüft wurden. Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem Freiheitsentzug unter lückenhaftem Rechtsschutz vor, teilweise auch für Minderjährige.

Die Evangelische Kirche spricht sich in ihrer Stellungnahme entschieden gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf aus. „Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden durch das Gesetzesvorhaben ausgehöhlt“, hebt der Evangelische Oberkirchenrat A.u.H.B. hervor. Der Entwurf lasse wesentliche inhaltliche und menschenrechtliche Anforderungen unberücksichtigt und überschreite mehrfach die Grenzen, die Unionsrecht, Europäische Menschenrechtskonvention und Verfassung ziehen. „Er markiert daher einen tiefgreifenden Wendepunkt in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik und ist keine bloße Umsetzung europäischen Rechts“, unterstreicht das Leitungsgremium. Die Evangelische Kirche schlägt zur Wahrung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit eine umfassende Überarbeitung des Entwurfs vor, „und zwar unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Organisationen, wie es auch der ausdrücklichen Empfehlung der Europäischen Kommission entsprechen würde“. Inhaltlich verweist der Oberkirchenrat auf die ausführliche Stellungnahme der Diakonie, der sich das evangelische Leitungsgremium “vollinhaltlich” anschließt.

Moser: “Massiver Eingriff in das Recht auf Familienleben”

Die Diakonie Österreich warnt in ihrer Stellungnahme vor einem Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs. Außerdem kritisiert die Diakonie den geplanten „Screeningprozess“ zur Feststellung von Schutzbedürftigkeit als intransparent und fehleranfällig. Die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug stelle einen „massiven Eingriff in das Recht auf Familienleben“ dar und widerspreche unions- und verfassungsrechtlichen Garantien, konstatiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Die Einheit der Familie ist ein hohes Gut, gerade für die Kirchen, und ein zentrales Menschenrecht. Wer den Familiennachzug deckelt, nimmt bewusst in Kauf, dass Eltern und Kinder jahrelang getrennt leben“, so Moser.

Das Gesetzespaket verschiebe das Asylsystem vom Schutz von Menschen und ihren Rechten hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung – “das ist ein gefährlicher Bruch mit rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Mindeststandards “, kritisiert Christoph Riedl, Diakonie-Experte für Flucht und Migration. „Haftähnliche Situationen für Schutzsuchende, insbesondere für Kinder, widersprechen grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien und einer verantwortungsvollen Flüchtlingspolitik“, ist Riedl überzeugt.

Insbesondere das Recht auf Verbleib während des Asylverfahrens müsse aus Sicht der Diakonie gesichert bleiben, statt durch neue Ausnahmen ausgehöhlt zu werden. Darüber hinaus brauche der Screeningprozess „klare Standards, Transparenz und wirksamen Rechtsschutz, damit besonders schutzbedürftige Menschen tatsächlich identifiziert und geschützt“ werden.

Das Gesetzespaket dürfe “in dieser Form nicht beschlossen” werden, warnt Moser und fügt hinzu: „Wir appellieren eindringlich an Bundesregierung und Parlament, die in den ausführlichen Stellungnahmen der Diakonie und anderer Hilfsorganisationen zum Gesetzespaket aufgezeigten Punkte ernst zu nehmen und zu ändern.“

Kritik auch von anderen NGOs

Amnesty International Österreich weist darauf hin, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sein könnten. „Österreich verschärft eine ohnehin problematische EU-Reform durch nationale Zusatzmaßnahmen, die Menschenrechte und EU-Recht verletzen“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.

Überdies lehnt das Österreichische Rote Kreuz den Gesetzesvorschlag ab. „Schon jetzt warten in der Familienzusammenführung Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den Familien ihre Würde“, betont Präsident Gerald Schöpfer in einer Aussendung. Nun würden 5.000 Verfahren nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start gehen, was die Trennung „unnötig“ verlängere.

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR hat den Entwurf ebenfalls kritisch analysiert. Durch die Abschaffung von Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme entstehe eine Schutzlücke, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen könnten. „Dringend“ empfohlen wurde, das bisher gelebte Modell der verpflichtenden Rechtsberatung im Grenzverfahren beizubehalten, so das UNHCR.

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