Bischöfin zum Weltflüchtlingstag: Flüchtlingsschutz darf nicht ausgehöhlt werden

 
von Evangelischer Pressedienst

Diakonie und Evangelische Kirche A.B. fordern Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention

Wien (epdÖ) – Der Schutz von Menschen auf der Flucht und das Recht, Asyl zu suchen, seien „ein Testfall für die Achtung der Menschenwürde und für den Wert, dem wir einem Menschenleben beimessen“, betonten Bischöfin Cornelia Richter und die Direktorin der Diakonie Österreich, Maria Katharina Moser, im Vorfeld des Weltflüchtlingstags am 20. Juni. Denn beim Flüchtlingsschutz gehe es um das Leben von Menschen. „Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, dürfen nicht an geschlossenen Grenzen abgewiesen und nicht in Folter, Gewalt oder Tod zurückgeschickt werden. Das garantiert die Genfer Flüchtlingskonvention seit 75 Jahren. Diese Garantie hat unzählige Menschenleben gerettet“, bekräftigte Richter.

Diakonie und Evangelische Kirche A.B. fordern ein klares Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention, deren Verabschiedung sich heuer zum 75. Mal jährt. Die Genfer Flüchtlingskonvention gieße in moderne völkerrechtliche Regelungen, was schon in der Bibel verankert ist: Das Recht soll dem Schutz der Fremden dienen. „Dieser ethische Grundsatz ist auch heute leitend für unsere Kirche“, erklärt Bischöfin Richter. Sie kritisiert die Verschiebung in der Ausgestaltung des Asylrechts weg vom Schutz von Menschen auf der Flucht hin zu Abschottung als „Bruch mit unseren christlichen und gesellschaftlichen Werten. Unsere Werte – Schutz von Leib und Leben, Sicherheit, Freiheit, Familie – können wir nur leben, wenn wir sie auf alle gleichermaßen anwenden. Auch die Herkunft eines Menschen darf daran nichts ändern“, sagte die Bischöfin und verwies auf Artikel 1 der Kirchenverfassung, demzufolge die Evangelische Kirche A.B. „in ihrem Handeln die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten und für sie einzutreten“ habe. „Die Bedeutung, welche die Evangelische Kirche dabei dem Flüchtlingsschutz beimisst, zeigt sich auch an der hohen Zahl der Resolutionen zum Thema Flucht und Asyl, die von der Synode, dem obersten Gremium der Evangelischen Kirche, verabschiedet wurden“, so Richter.

Genfer Flüchtlingskonvention ist Schutzauftrag für die Gegenwart

„Die Genfer Flüchtlingskonvention ist entstanden aus dem Wissen, was geschieht, wenn Menschen auf der Flucht keinen Schutz finden. Sie ist keine bloß historische Errungenschaft, sondern ein konkreter Schutzauftrag für die Gegenwart“, sagte Diakonie-Direktorin Moser. „Wer Schutzsuchenden den Zugang zu einem fairen Asylverfahren verwehrt, rüttelt an den Grundfesten von Menschenwürde und Rechtsstaat. Österreich muss seiner humanitären Tradition und seiner völkerrechtlichen Verantwortung gerecht werden“, hob Moser hervor.

„Als Kirche und Diakonie erinnern wir daran, dass der Schutz von Menschen in Not nicht verhandelbar ist. Europa und Österreich müssen Orte bleiben, an denen Menschen nicht abgewehrt, sondern gehört und geschützt werden“, unterstreichen Richter und Moser. Zugleich brauche es konkrete, politisch gewollte Maßnahmen, um Geflüchteten einen schnellen Zugang zum Erlernen der deutschen Sprache, zu Ausbildung und Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Das gelte besonders für die konstruktive Begleitung minderjähriger Geflüchteter, so Richter und Moser.

Gewalt an den europäischen Außengrenzen

Während die Genfer Flüchtlingskonvention Schutz garantiert, zeige sich der Diakonie zufolge an Europas Grenzen vielfach das Gegenteil: „Rechtswidrige Pushbacks, Gewalt gegen Schutzsuchende und Praktiken, durch die Menschen daran gehindert werden, überhaupt einen Asylantrag zu stellen.“ Seit Jahren unterstützt die Diakonie unter anderem ein Projekt in Bosnien (Bihac, nahe dem Camp in Lipa). Dieses hilft, Menschen notzuversorgen, denen alles genommen wurde und die Pushbacks an der kroatischen Südgrenze erlebt haben.

Bildquelle: depositphotos.com

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