Diakonie, Caritas und Volkshilfe für armutsfeste Sozialhilfe-Reform

 
von Evangelischer Pressedienst

Sozialorganisationen fordern bundeseinheitliche Untergrenze bei Leistungen

Wien (epdÖ) – Bei der geplanten Reform der Sozialhilfe drängen Diakonie, Caritas und Volkshilfe auf einen stärkeren Schutz vor Armut. Armutsbekämpfung müsse ausdrücklich als Ziel im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz verankert sein, forderten die drei Hilfsorganisationen am 23. September bei einer Pressekonferenz in Wien.

Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser kritisierte die geplanten Gutscheine und Sachleistungen als „abhängigkeitsorientierte Hilfe“ und „stigmatisierend“. Soziale Dienstleistungen wirkten besser gegen Armut. Zudem müsse es für Asylberechtigte vom ersten Tag an ein Integrationsprogramm geben. Moser verlangte eine dreijährige Brückenphase mit voller existenzsichernder Leistung sowie Unterstützung bei Wohnungssuche und Arbeitsmarktintegration. Aktuell blieben Betroffenen maximal vier Monate, um Wohnung, Haushalt, Deutschlernen und Jobsuche zu bewältigen.

Zudem bemängelt die Diakonie, dass der Entwurf keine Regelung für von Gewalt betroffene Frauen vorsieht. Eine ausreichende Existenzsicherung sei Voraussetzung dafür, dass Frauen sich mit ihren Kindern aus gewalttätigen Beziehungen lösen könnten. Moser forderte daher einen „raschen, verlässlichen Zugang“ zur Sozialhilfe, unabhängig von Schutzstatus und Staatsbürgerschaft. Als mögliche Anknüpfung nannte sie eine bestätigte Wegweisung des Täters nach dem Gewaltschutzgesetz.

Probleme sieht die Diakonie auch beim Alleinerziehendenfonds, an den von Gewalt betroffene Frauen derzeit teilweise verwiesen werden. Die Unterstützung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Erhalten Frauen auch nur einen geringen Unterhaltsbetrag, können sie daraus keine Mittel beziehen. „Dieser Fonds funktioniert für Frauen in dieser Krisensituation nicht“, sagte Moser. Bereits ein symbolischer Unterhalt von 20 Euro könne dazu führen, dass keine Unterstützung gewährt werde. Die Frauenberatungsstelle der Diakonie berichte wiederholt über solche Fälle, die vor allem bei subsidiär Schutzberechtigte betreffen.

Kürzungen bei der Sozialhilfe: Steigende Armut und gesellschaftliche Folgekosten

Mit Kürzungen bei der Sozialhilfe das Budget sanieren zu wollen, „spart kein Geld, sondern befeuert Armut und erzeugt gesellschaftliche Folgekosten, die uns später alle um vieles teurer kommen werden“, betonte Caritas-Präsidentin Nora Tödtling-Musenbichler. „Eine Reform der Sozialhilfe ist wichtig, aber sie muss vor allem das Richtige tun: Armut verhindern. Die Sozialhilfe ist das letzte Auffangnetz für Menschen in Not“, unterstrich Tödtling-Musenbichler. Dazu gehöre auch, dass die aktuellen Richtsätze „keinesfalls noch weiter unterschritten werden“.

Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger warnte vor einer möglichen Verschärfung der Kinderarmut. Gegenwärtig komme die Sozialhilfe auch rund 71.000 Kindern und Jugendlichen zugute, die schon jetzt häufiger in überbelegten oder schimmeligen Wohnungen lebten und schlechtere Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe hätten. „Das Regierungsversprechen Kinderarmut bis 2030 zu halbieren, hält der Reformvorschlag zur Sozialhilfe leider nicht. Im Gegenteil, wir befürchten eine Verschärfung der Kinderarmut“, so Fenninger.

Unterschreitung des derzeitigen Niveaus als „rote Linie“

Konkret fordern die NGOs einen garantierten Mindestbetrag in Höhe des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende. Eine Unterschreitung des derzeitigen Niveaus lehnen Diakonie, Caritas und Volkshilfe als „rote Linie“ ab. Als zu niedrig wird zudem die geplante „Grundleistung-Integration“ von 860 Euro kritisiert. Die Sozialhilfe müsse für diese nach Artikel 23 der Genfer Flüchtlingskonvention grundsätzlich den gleichen Zugang wie für Staatsangehörige gewährleisten. Zudem dürfe der Zugang zu Integrationsangeboten nach Ablauf der vorgesehenen dreijährigen Frist nicht ersatzlos enden. Statt eines bundesweiten „Wettrennens“ um niedrigere Leistungen brauche es eine verlässliche Untergrenze, erklärten die NGOs unisono.

Aktuell gelten in Österreich rund 1,686 Millionen Menschen bzw. 19 Prozent der Bevölkerung armuts- oder ausgrenzungsgefährdet sowie 786.000 Menschen als dauerhaft armutsgefährdet.

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