Geist mahnt Reformen im Strafvollzug ein
Wiener Superintendent begrüßt jüngste Forderungen von Expertengruppe
Wien (epdÖ) – „Ein moderner Strafvollzug misst seinen Erfolg nicht allein an sicher verwahrten Menschen, sondern daran, ob Verantwortung, Resozialisierung und Menschenwürde nachhaltig gefördert werden“, betonte der Wiener Superintendent Matthias Geist in einer Aussendung vom 9. Juli. Er bezog sich darin auf die Präsentation der Ergebnisse des Abschlussberichts einer Expertengruppe im Justizministerium zu Entwicklungen im Strafvollzug. Demnach müsse der Strafvollzug weitergedacht werden. „Ethische Verantwortung braucht strukturelle Reformen“, bekräftigte Geist.
Als Superintendent von Wien und langjähriger Gefängnisseelsorger begrüße er ausdrücklich die Ergebnisse der Expertengruppe zur Reform des Strafvollzugs. Sie zeigten, dass der Wille zu einer sachlichen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Strafvollzugs vorhanden sei.
Aus der Perspektive der im Albert-Schweitzer-Haus angesiedelten „Plattform Strafrechtsethik“ sind laut Geist drei Anregungen und Ziele der Expertengruppe hervorzuheben und zu stärken: Erstens müsse die Seelsorge im Strafvollzug gestärkt werden. Zweitens brauche es neue Berufsbilder bzw. Qualifikationen für die im Strafvollzug tätigen Menschen. Schließlich brauche es einen unabhängigen und extern angesiedelten Ethikbeirat für den Straf- und Maßnahmenvollzug.
„Gelungener Strafvollzug ist Vertrauensarbeit“, zeigte sich Geist überzeugt. Die vertrauensvolle Arbeitsweise seelsorgerlicher Angebote erziele europaweit nachweislich besondere Wirkung. Die Vertrauensarbeit der rechtsstaatlich garantierten Seelsorge dürfe deshalb nicht weiter unter der Personalnot leiden, „sondern bedarf einer Stärkung im System“, forderte der Superintendent.
Darüber hinaus benötigte der Strafvollzug neue Berufsbilder, um dem Auftrag eines humanen wirksameren Vollzugs gerecht zu werden. Vertrauensarbeit werde häufig mit dem Hinweis auf Sicherheit und Gefahren in Extremsituationen verhindert und leide unter dauerhaftem Personalmangel besonders, mahnte Geist. Angesichts der zunehmenden Komplexität sollten Fachkräfte aus Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie und Seelsorge gezielt für eine zusätzliche Qualifikation und Eigenständigkeit gewonnen werden. Damit könnte die nötige Sicherheitskompetenz vorgewiesen und zum Wohl gezielter Betreuung eingesetzt werden, hob Geist hervor.
Ethikbeirat gefordert
Zudem benötige Österreich „einen wirksamen, dauerhaft eingerichteten, unabhängigen und extern angesiedelten Ethikbeirat für den Straf- und Maßnahmenvollzug“. Dieser sollte Geist zufolge rasch und ohne viel Aufwand und Bürokratie grundlegend auftretende ethische Fragen des Vollzugs in den Justizanstalten und forensischen Zentren begleiten. Insbesondere sollten die Betreuung und Sicherheit, die Beachtung der Menschenrechte in konkreten Vollzugsfragen sowie die Wirkungsforschung Beachtung finden.
Der Superintendent mahnte in der Aussendung auch ein, dass im Maßnahmenvollzug untergebrachte Personen nicht länger unter Bedingungen angehalten werden, die einem regulären Untersuchungs- oder Strafvollzug entsprechen. „Wer einer klinisch-stationären Behandlung bedarf, muss auch unter menschenwürdigen therapeutischen und seelsorgerlichen Betreuungsbedingungen untergebracht werden“, so Geist. Dieser Grundsatz sollte im österreichischen Maßnahmenvollzug uneingeschränkt gelten.
Justizministerin Anna Sporrer hatte vor rund einem halben Jahr nach dem Tod eines Häftlings der Justizanstalt Hirtenberg eine Kommission eingesetzt, die nun systemische Mängel im Strafvollzug, insbesondere im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen, aufzeige. Es gebe „erheblichen Reformbedarf“, unterstrich Wolfgang Gratz, der Leiter der Kommission, bei der Präsentation des 180 Seiten starken Untersuchungsberichts in der Vorwoche. Die Haftbedingungen bedürften „einer markanten Verbesserung“, so Gratz.