Tag der Kinderrechte – Geist und Mandl: Kinderschutz als oberste Priorität

 
von Evangelischer Pressedienst

Wiener Superintendent und Superintendentialkuratorin erinnern an Gewaltschutzrichtlinie der Kirche

Wien (epdÖ) – Anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November betont der Wiener evangelische Superintendent, Matthias Geist, die Notwendigkeit des Schutzes von Kindern vor Gewalt unterschiedlichster Art. Als ehemaliger Gefängnisseelsorger tritt Geist vehement für den Gewaltschutz auf allen Ebenen gesellschaftlichen und kirchlichen Lebens ein. Es sei seine tiefste Überzeugung, dass die biblische Botschaft eine hohe Verantwortung „für den umfassenden Schutz des Lebens“ einfordere, heißt es in einer Aussendung der Superintendentur Wien. Jesus selbst sehe Kinder und viele andere Schutzbedürftige „und tritt für sie ein“, erklärt Geist. Damit sei auch den Kirchen „ans Herz gelegt“, mit allen Vorkehrmaßnahmen „jedem Übergriff verbaler oder körperlicher Gewalt zu wehren und die Unversehrtheit jeden Lebens zu achten und zu schützen“.

In diesem Zusammenhang erinnert Geist an die Gewaltschutzrichtlinie, die 2023 von der Synode beschlossen wurde. Die Gewaltschutzrichtlinie gilt für alle Bereiche der Evangelischen Kirchen, ihr sind alle haupt- oder ehrenamtlich im Namen und Auftrag der Evangelischen Kirchen A.B., H.B. und A.u.H.B. tätigen Personen verpflichtet. Im Zentrum steht dabei eine „Kultur der Achtsamkeit, die sich aus dem christlichen Glauben begründet“. „Gewalt“ wird in der Gewaltschutzrichtlinie breit und umfassend definiert. Sie reicht u.a. von „körperlicher Gewalt“, „emotionaler/psychischer Gewalt“, „sexualisierter Gewalt“, „struktureller Gewalt“ bis hin zu institutioneller oder ökonomischer Gewalt oder „Gewalt im digitalen Raum“. Eingerichtet wurde als weiterer Bestandteil der umfassenden Gewaltschutzrichtlinie auch eine österreichweite evangelische Ombudsstelle, die als Anlaufstelle für alle Arten von Beschwerden und Anfragen im Zusammenhang mit (Verdachts-)Fällen von Gewalt im kirchlichen Kontext weisungsfrei und mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit arbeitet.

Die Superintendentialkuratorin der evangelischen Diözese Wien, Petra Mandl, hatte dazu eine mittlerweile beendete Gewaltschutzschulung organisiert, um haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen aus den Pfarrgemeinden und Arbeitsbereichen für das Thema zu sensibilisieren, berichtet die Diözese Wien. Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen, die die Gewaltschutzrichtlinie zu aktivem Gewaltschutz verpflichtet, erstellten eigene Kinder- bzw. Gewaltschutzkonzepte und Maßnahmen zur Prävention und konzipierten klare Meldewege bei Verdachtsfällen.

Machtmissbrauch weiterhin konsequent verhindern

Im Zentrum des evangelischen Glaubens, so Mandl, stehe die Achtung der Menschenwürde. Jede Form von Gewalt, ob körperlich, psychisch, sexualisiert und strukturell, widerspreche diesem Grundprinzip. Die Kirche sehe es daher als ihre Aufgabe, Menschen vor Gewalt zu schützen und Räume zu schaffen, „in denen Respekt und Gerechtigkeit gelebt wird“. Mit einer offenen Kommunikationskultur und Maßnahmen, die in der Gewaltschutzrichtlinie definiert sind, soll, so die Superintendentialkuratorin, das Vertrauen der Menschen gestärkt und Machtmissbrauch konsequent verhindert werden.

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